Abgabe Steuererklärungen 2021

Für all jene, die zur Abgabe der Steuererklärung 2021 verpflichtet sind, tickt die Uhr. Die Frist läuft für Personen, die sich selbst um ihre Steuererklärung kümmern, am Montag, dem 31. Oktober 2022 um Punkt Mitternacht ab.

In den östlichen und nördlichen Bundesländern ist dieser Tag jedoch ein Feiertag. Daher muss die Steuererklärung erst einen Tag später beim Finanzamt vorliegen. Nach dem Abgabetermin drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder gar die Schätzung.
Dem können Steuerpflichtige ganz leicht entkommen. Hilfe kann bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater angefragt werden. Denn es liegt in ihrer Macht, den allgemeingültigen Termin um ganze zehn Monate hinauszuschieben. Das Einreichen der Steuererklärung für 2021 ist für die steuerberatenden Berufe noch bis Ende August 2023 möglich. Die Bundesregierung hat den besonderen Aufschub für die steuerberatende Zunft wegen der hohen Belastungen während der Corona-Pandemie erlassen. Die längere Erklärungsfrist gilt nicht für Steuerpflichtige, die auf Grund einer gesonderten Anordnung des Finanzamts aufgefordert sind, ihre Erklärung zu einem früheren Termin abzugeben.