Achtung: Die Kurzarbeit verpflichtet zur Steuererklärung

Die Zahl der Menschen in Kurzarbeit ist 2020 aufgrund der Corona-Krise so hoch wie noch nie zuvor. Allein im Mai hatten in Deutschland 7,3 Millionen Arbeitnehmer verkürzte Arbeitszeiten – einhergehend mit den entsprechenden Einkommensverlusten. Gehören Sie auch dazu? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Kurzarbeitergeld und der Steuererklärung wissen müssen.

Die Zahl der Menschen in Kurzarbeit ist 2020 aufgrund der Corona-Krise so hoch wie noch nie zuvor. Allein im Mai hatten in Deutschland 7,3 Millionen Arbeitnehmer verkürzte Arbeitszeiten – einhergehend mit den entsprechenden Einkommensverlusten. Gehören Sie auch dazu? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Kurzarbeitergeld und der Steuererklärung wissen müssen.

Warum muss bei Kurzarbeit eine Steuererklärung gemacht werden?

Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, welche wiederum dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Im Regelfall gilt: Wer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben! Dies gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie z. B. Elterngeld.

Wie kommt es zu einer Steuernachzahlung?

Lohnersatzleistungen werden grundsätzlich nicht besteuert. Sie sind sozusagen steuerfrei. Das gleiche gilt zurzeit für Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bis zu einer gewissen Grenze. Allerdings werden diese bei der Steuererklärung berücksichtigt und nachträglich zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet, weswegen der persönliche Steuersatz ansteigt. Dann wird der höhere Steuersatz auf das reguläre Gehalt und alle anderen steuerpflichtigen Einkünfte angewandt. So entstehen schnell Steuernachzahlungen.

Wann droht eine Steuernachzahlung wegen Kurzarbeitergeld?

Bei weitem nicht jeder Arbeitnehmer, der Kurzarbeitergeld erhalten hat, hat eine Steuernachzahlung zu befürchten. Vor allem wer in „Kurzarbeit Null“ ist und daher keinen Teilzeitlohn erhält, kann mit einer Steuererstattung rechnen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen Vorsicht geboten ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, hängt von den genauen Einkommensverhältnissen ab und muss im Einzelfall berechnet werden.