Arbeitsmittel als Werbungskosten
Werbungskosten können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt stellt jedem Arbeitnehmer einen jährlichen Arbeitnehmerpauschbetrag zur Verfügung.
1.000 Euro werden automatisch dabei abgezogen und steuerfrei gestellt. Sollten Ihre Ausgaben höher sein, so lohnt sich der Nachweis der einzelnen Belege.
Die meisten Arbeitnehmer kommen mit ihren steuerlichen abzugsfähigen Ausgaben aber nicht über die Werbungskostenpauschale von 1.000 € pro Jahr. Künftig sollte dies aber leichter gelingen. Denn die Kosten für Arbeitsmittel wie Smartphone, PC, Schreibtisch und Bücherregal, die nicht teurerer als 100 € sind, lassen sich sofort als Werbungskosten abziehen.