Arbeitsweg mit dem Taxi absetzbar?

Prinzipiell sind die Kosten zum Arbeitsweg absetzbar, wenn diese mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad oder einem „öffentlichen Verkehrsmittel“ getätigt werden.

In Sonderfällen können Sie hier auch die Fahrt mit dem Taxi geltend machen, wenn zum Beispiel keine andere Möglichkeit besteht zur Arbeit zu gelangen. Hier herrscht allerdings noch Uneinigkeit.
Auch der Bundesfinanzhof hat sich bisher nicht abschließend zu der Frage geäußert. Jedenfalls wird aber von einzelnen Gerichten vertreten, dass ein Taxi schon deshalb als
öffentliches Verkehrsmittel angesehen werden könnte, weil es auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Dementsprechend seien auch Taxikosten genauso steuerlich absetzbar wie bspw. Bahnfahrten.
Neben der Möglichkeit beruflich bedingt die Taxikosten als Fahrtkosten geltend zu machen, können Sie auch unter Umständen private Fahrten mit dem Taxi von der Steuer absetzen. Hierfür gibt es in der Steuererklärung ein Feld für „außergewöhnliche Belastungen“. Dort können Sie alle Taxikosten von der Steuer absetzen, die Ihnen z. B. aufgrund notwendiger Fahrten zum Arzt oder Krankenhaus entstehen.