Arbeitszimmer ab 2023

Der Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer wird ab 2023 geändert: Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können die Arbeitszimmerkosten entweder mit den tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis oder mit einer Jahrespauschale von 1.260 EUR abgezogen werden. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der Betrag von 1.260 EUR um ein Zwölftel.

Ist das Arbeitszimmer zwar nicht der Mittelpunkt, steht für die betriebliche und berufliche Tätigkeit aber dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Arbeitszimmerkosten mit einer Tagespauschale von 6 EUR pro Tag, maximal 1.260 EUR im Jahr, abgesetzt werden. Das dürfte beispielsweise bei Lehrern der Fall sein.