Arbeitszimmer bei Unverheirateten

Leben mehrere Mieter in einer Wohnung und nutzt nur einer einen Raum als häusliches Arbeitszimmer im Rahmen der Einkunftserzielung, kann ein voller Abzug gegeben sein, auch wenn es sich bei den Mietern um ein unverheiratetes Paar handelt.

Ein Angestellter hatte zusammen mit seiner Lebensgefährtin ein Einfamilienhaus gemietet und ein Zimmer allein als häusliches Arbeitszimmer genutzt. Dieses stellte auch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar. Die Mietaufwendungen und Nebenkosten teilte sich das Paar je zur Hälfte.
Das Finanzamt gewährte dem Mann lediglich die Hälfte der geltend gemachten anteiligen Grundstücksaufwendungen für das Arbeitszimmer, da es der Meinung war, die andere Hälfte sei der Freundin zuzurechnen. Das Finanzgericht Düsseldorf teilte diese Auffassung nicht und ging davon aus, dass der Angestellte den vollen Abzug bekommt, da er auch Aufwendungen in mindestens dieser Höhe getragen hatte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der bisher ungeklärten Frage bei Unverheirateten wurde Revision zugelassen.