Allergien Medikamente und Therapien steuerlich absetzen

So schön der Frühling und Sommer auch ist. Für viele kann er durch eine Allergie zur Qual werden. Hilfe findet man oft nur durch Tabletten, Tropfen und Sprays, welche eine zusätzlich finanzielle Belastung sind, da nicht alle Medikamente und Therapien von der Krankenkasse bezahlt werden. Aber hier die gute Nachricht: Die Kosten für diese Medikamente und für andere Therapien gegen Heuschnupfen, Hausstauballergie & Co. können Sie steuerlich absetzen.

Und zwar als Krankheitskosten unter den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen.

Aber Achtung: Wichtig ist hierbei, dass Sie eine Verordnung des Arztes haben. Selbst wenn das Medikament ohne Rezept verkäuflich ist. Wenn Sie dieses Medikament allerdings dauerhaft nehmen, reicht eine einmalige Vorzeige der Verordnung beim Finanzamt.

Auch medizinische oder alternative Therapien können Sie als Krankheitskosten steuerlich absetzen. Wer sich beispielsweise mittels Desensibilisierung seiner Allergie entledigen und das Finanzamt daran beteiligen will, sollte darauf achten, dass die behandelnde Person zur Heilbehandlung auch offiziell zugelassen ist.

Und hier noch ein wichtiger Tipp: Sollte die Allergie durch Stoffe ausgelöst werden, die sich in Ihrem Wohnumfeld befinden, können Sie auch die Beseitigung von z.B. Bäumen und Sträuchern steuerlich absetzen.
Aber nicht nur Allergien gegen Pollen und Gräser sind Gründe für Umbaumaßnahmen. Auch wenn Sie zum Beispiel Asbest, Schimmel oder giftige Lacke aus Ihrer Wohnung entfernen lassen, können Sie die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung absetzen. In diesen Fällen benötigen Sie meist neben dem medizinischen Attest noch ein technisches Gutachten. Wichtig: Attest und Gutachten müssen immer vor den Renovierungsarbeiten vorliegen.