Behindertengerechter Umbau steuerlich absetzen

Eine Frau erkrankte an Multipler Sklerose. Sie ließ daher ihre Dusche behindertengerecht umbauen.

Die Kosten dafür dürfe sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich voll absetzen, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (1 K 2201/12). Schließlich seine die Umbaukosten wegen ihrer Behinderung zwangsläufig, so das Gericht.