Bei den Spenden Steuern sparen

Zur Weihnachtszeit sind Spenden, zum Beispiel auch als Weihnachtsgeschenk, immer wieder ein beliebtes Thema und lassen sich außerdem auch noch bei der Steuer als Sonderausgaben absetzen. Wir haben für Sie hier in Kürze alles zusammengefasst:

Welche Spenden sind absetzbar?

Prinzipiell gibt es drei Formen steuerbegünstigter Spenden:

  1. Zur Förderung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke wie z.B. gemeinnützige Organisationen und Vereine, die Wissenschaft, Religion, Altenhilfe, Kunst/Kultur oder auch Jugendhilfe fördern. Mildtätigkeit betrifft zum Beispiel Vereine, die sich um das Wohl von Tieren kümmern. Wichtig hierbei: Sie können nicht nur Geld spenden, sondern auch Sachspenden entrichten.
  2. Spenden an politische Parteien: Das betrifft auch die Mitgliedsbeiträge.
  3. Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Prinzipiell gilt dies aber nur, wenn Sie keine Gegenleistung für Ihre Spende erhalten.

Was ist noch zu beachten?

Der Pauschbetrag beträgt 36 Euro (bei Paaren 72 Euro).
Es gibt zudem eine Obergrenze der Absetzbarkeit: Spenden dürfen bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfte abgesetzt werden.

Bei Spenden über 200 Euro benötigen Sie eine Spendenquittung. Bei kleineren Spenden reicht ein Kontoauszug als Beleg über die Spende. Der Verwendungszweck sollte allerdings klar machen, dass es sich um eine Spende handelt.

Bei Sachspenden müssen Sie den Wert vom Spendenempfänger notieren lassen. Bei Neuware ist es der Preis, bei gebrauchten Artikeln der Zeitwert.

Spenden lohnen sich demnach nicht nur für den guten Zweck, denn Sie sparen hierbei auch Steuern. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, was Sie absetzen können, helfen wir Ihnen gerne weiter.