Büro mieten statt Homeoffice

Homeoffice ist für viele Beschäftigte mittlerweile gelebte Realität. Doch nicht immer ist zu Hause genug Ruhe und Platz zum Arbeiten, zum Beispiel, weil Kinder zu Hause beschult und betreut werden müssen. Aus diesem Grund haben sich manche Arbeitnehmer ein externes Arbeitszimmer angemietet. Das kann ein Zimmer in einer Pension oder einem Hotel sein, die diesen Service anbieten.
Deshalb haben wir hier eine Info für Sie: Wer sich einen Büroplatz mietet, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen.

In solchen Fällen ist der Werbungskostenabzug nicht auf die sogenannte Homeoffice-Pauschale von fünf € am Tag, maximal 600 € im Jahr, begrenzt, sondern es dürfen die hierfür tatsächlich entstandenen Kosten steuerlich abgesetzt werden.
Das Besondere in solchen Fällen ist, dass dann zusätzlich auch noch die tatsächlichen Fahrtkosten zu diesem außergewöhnlichen Arbeitszimmer angesetzt werden dürfen und die Verpflegungsmehraufwendung bei einer Arbeitszeit von wenigstens acht Stunden von der eigenen Wohnung und dem betrieblichen Büro.