Corona Dienstwagenversteuerung
Durch die Corona-Pandemie haben viele Dienstwagenfahrer im Jahr 2020 mobil bzw. aus dem Homeoffice gearbeitet und daher ihre erste Tätigkeitsstätte an weniger als 180 Tagen aufgesucht. Diese können daher in der Einkommensteuererklärung von der monatsweisen 0,03 %-Versteuerung zur tageweisen 0,002%-Versteuerung wechseln und sich Steuern vom Finanzamt wiederholen. In komplexeren Fällen gestaltet sich dies aber als durchaus schwierig. Wir beraten Sie hierzu gerne.