Die wichtigsten Änderungen 2021 in Zahlen

85.200 € ist das maximale Bruttojahreseinkommen, auf das Beiträge der gesetzl. Rentenversicherung anfallen. In den neuen Bundesländern sind es 80.400 €. Wie bisher bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 18,6 %. Auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung ändert sich mit 2,4% nicht.

64.350 € pro Jahr ist die Einkommensschwelle, ab der Versicherte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Bei den gesetzl. Krankenkassen wird der Zusatzbeitrag im Schnitt von 1,1 auf 1,3 % steigen.
32 Stunden pro Woche dürfen Eltern ab dem 1. Sept. maximal in Teilzeit arbeiten, wenn sie Elterngeld beziehen. Bisher waren es 30 Stunden.

9.744 € vom Bruttojahreseinkommen sind bei Singles als Grundfreibetrag steuerfrei. Der Freibetrag für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner beträgt 19.488 €.

57.919 € ist die neue Einkommenssteuergrenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 % greift (2020: 55.961 €).

8.388 € pro Jahr und Kind bleiben für die Eltern insgesamt steuerfrei. Zugleich erhalten Eltern als Kindergeld je 219 € für die ersten beiden Kinder, 225 € fürs dritte und 250 € für weitere Kinder. Dieses wird steuerlich verrechnet; das Finanzamt prüft, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist.