Corona: Bonuszahlungen
bis 1.500 Euro steuerfrei!
In der aktuellen Corona-Krise erlaubt die Bundesregierung Sonderzahlungen, sogenannte steuerfreie Boni an Arbeitnehmer. Dies betrifft nicht nur die systemrelevanten Berufe. Für den steuerfreien Bonus bis zu 1.500 Euro gelten folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber zahlt dem Beschäftigten den Bonus als finanzielle Unterstützung oder stellt ihn als Sachleistung bereit. Der Bonus muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen. Der Bonus muss zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 gewährt werden.
bis 1.500 Euro steuerfrei!