Familienheimfahrten mit Firmenwagen
Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Kfz sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen gilt das auch dann, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer damit tatsächlich Aufwendungen für die Durchführung der Familienheimfahrten entstehen. Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt.