Fitnessstudio steuerlich absetzbar

In der heutigen Zeit zählen laut DAK-Gesundheitsreport 2020 Rückenschmerzen zu der zweithäufigsten Einzeldiagnose für Krankschreibungen. Hierbei rät Ihnen der Arzt und Physiotherapeut oft zu mehr Sport. Viele greifen hierfür auf das Fitnessstudio zurück. Deshalb haben wir hier eine gute Nachricht für Sie: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar! Zumindest theoretisch… Wir erklären Ihnen kurz, welche Voraussetzungen Sie für das Finanzamt erfüllen müssen.

Voraussetzung 1: Sport fördert die Linderung oder Heilung Ihrer Krankheit
Die Richter des Bundesfinanzhofs haben genau festgelegt, unter welchen Umständen Sie die Kosten für das Fitnesstraining in Ihrer Steuererklärung eintragen können. Zuerst einmal müssen Sie belegen können, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen trainieren und dass der Sport für die Linderung oder Heilung Ihrer Krankheit erforderlich ist. Hierfür benötigen Sie als Nachweis eine amtsärztliche Bescheinigung.

Die ist allerdings etwas umständlich. Zuerst brauchen Sie ein Attest Ihres Hausarztes. Damit müssen Sie dann einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt, bzw. dem Amtsarzt vereinbaren, von welchem Sie ebenfalls untersucht werden und dieser ist dabei zumeist strenger als Ihr Hausarzt. Bestätigt er die Diagnose Ihres Hausarztes, bekommen Sie die amtsärztliche Bescheinigung. Bitte beachten Sie: Dieses Attest muss – und das ist ganz wichtig – bereits vor Beginn des Trainings ausgestellt werden.

Voraussetzung 2: Ein Arzt oder Heilpraktiker trainiert Sie
Bei der zweiten Voraussetzung wird’s knifflig. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss das Training im Fitnessstudio „nach genauer Einzelverordnung und unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers oder einer sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person“ stattfinden. Ihre Übungen müssen also regelmäßig unter ärztlicher oder krankengymnastischer Aufsicht erfolgen. Das Problem: Kaum ein Trainer in einem Fitnessstudio verfügt über eine solche Zulassung. Sie müssen sich also um eine persönliche Betreuung bemühen, was dann schnell teuer werden kann.

Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten, damit der Fitnessstudiobesuch für Sie günstiger wird:

Die Krankenkasse:
Manche gesetzlichen Krankenkassen fördern einen gesunden Lebensstil und geben Mitgliedern einen Zuschuss zum Fitnessstudio. Ist das bei Ihnen der Fall und haben Sie außerdem die Möglichkeit die Kosten in der Steuer geltend zu machen, müssen Sie allerdings die Erstattung der Krankenkasse von Ihren Kosten abziehen. Nur der übrige Teil kann in der Steuererklärung eingetragen werden. Übernimmt Ihre Krankenkasse Ihren Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio komplett, können Sie die Kosten natürlich nicht mehr in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Der Arbeitgeber:
Es gibt noch eine weitere Variante in Sachen Fitnessstudio, die steuerlich relevant ist: Immer häufiger schließen Arbeitgeber mit einem Fitnessstudio einen sogenannten Firmenfitnessvertrag. Sie als Arbeitnehmer profitieren von diesem Vertrag, weil Sie in der Regel günstiger trainieren dürfen. Aber Achtung: Der vergünstigte Beitrag für das Fitnessstudio kann ein geldwerter Vorteil und damit unter Umständen steuerpflichtig sein.