Freibeträge für Ehrenamt
Laut Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5. Dezember 2020 üben über 30 Millionen Menschen in ihrer Freizeit eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, das sind 36 Prozent der Bevölkerung. Um das soziale Engagement der Deutschen weiter zu fördern, hat die Politik Anreize geschaffen – zum Beispiel Steuervorteile für ehrenamtlich Tätige. Wir nennen Ihnen hier die wichtigsten Steuervergünstigungen im Ehrenamt:
- Übungsleiterfreibetrag: 3.000 Euro / Jahr (z. B. als Trainer in einem Sportverein, Ausbilder bei der Freiwilligen Feuerwehr oder Chorleiter)
- Ehrenamtsfreibetrag: 840 Euro / Jahr (z. B. Ehrenamtliche, die sich in einem gemeinnützigen Verein oder bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- Betreuerfreibetrag: 3.000 Euro / Jahr (Ist ein Mensch zum Beispiel aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr in der Lage, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein.)
Hierbei sind allerdings auch immer einige weitere Aspekte zu beachten, wie z.B. dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt werden muss. Wir beraten Sie gerne hierzu.