Frist Lohnsteuerermäßigungsantrag
Wer absetzbare Aufwendungen, wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt haben möchte, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dieses trägt dann einen Freibetrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers ein. Der Arbeitgeber behält somit weniger Lohnsteuer vom Bruttolohn ein. Für das laufende Jahr kann ein Antrag noch bis zum 30.11.2023 gestellt werden, wobei die Freibeträge gleich für zwei Jahre beantragt werden können. In der Regel ist man aber dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.