Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2019 wegen Corona verlängert
Das Bundesfinanzministerium teilte Anfang Dezember mit, dass sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 für alle Pflichtveranlagten, die dabei von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützt werden, verlängert. Damit wird die besondere Corona-bedingte Situation bei den Steuerpflichtigen und den steuerberatenden Berufen berücksichtigt.
Daher gilt: Für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 können Sie sich erneut mehr Zeit lassen. Wenn Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, endet die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 am 31. Juli 2021. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am 18.12.2020 auf seinem offiziellen Twitter Account mit.
Deshalb vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin mit unseren Beratungsstellenleitern.