Fristverlängerungen Steuererklärungen 2020-2024

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat im Zuge des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes weitreichende Fristverlängerungen für die Steuererklärungen der Jahre 2020 bis 2024 beschlossen.

Grund für die Fristverlängerung sind die Corona-Wirtschaftshilfen und die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Folgende Fristverlängerungen wurden beschlossen:

 

VeranlagungszeitraumAbgabefrist für beratene Steuerpflichtige
202031.8.2022
202131.8.2023
202231.7.2024
202331.5.2025
202430.4.2026