Gebäude schneller abschreiben
Die Gebäudeabschreibung erfolgt steuerlich mit typisierter Nutzungsdauer. Dabei kommt es darauf an, um welches Gebäude es sich handelt. Grundsätzlich kommt aktuell nur noch die lineare Gebäudeabschreibung in Frage. Eine degressive AfA ist hingegen nur noch bei laufenden Altfällen zu finden.
Für Gebäude, die sich nicht in einem Betriebsvermögen befinden beträgt der typisierte AfA Satz 2 % bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren. Wurde das Gebäude vor dem 01.01.1925 fertig gestellt gilt stattdessen eine Nutzungsdauer von 40 Jahren bei einem AfA Satz von 2,5 %.
Eine Abweichung von der typisierten Nutzungsdauer ist allerdings möglich, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist. In dem Fall darf die Abschreibung über die kürzere Nutzungsdauer erfolgen. Der Gebäudeeigentümer profitiert vom tatsächlich höheren AfA-Satz und einem höheren AfA-Betrag.