Gehaltsverlust bei Reisen in Coronarisikogebiete
Nach Reisen aus einem Risiko-Coronagebiet muss der Arbeitnehmer in Quarantäne und kann somit nicht arbeiten, dadurch hat er keinen Gehaltsanspruch.
Auch ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz soll künftig ausgeschlossen sein. Stand die Einstufung als Risikogebiet vor der Reise fest, könnte sogar der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit ausgeschlossen sein. Ob die Gerichte so entscheiden ist unsicher, aber theoretisch denkbar. Arbeitnehmer müssen ihr Urlaubsgebiet offenlegen und wahrheitsgemäß Auskunft geben, damit der Arbeitgeber Schutzpflichten erfüllen kann.