Gewinne bei Bitcoins
Gewinne aus privaten Bitcoin Geschäften können steuerpflichtig sein.
Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg im Falle eines Bitcoin Spekulanten. Dieser sollte über 30.000 Euro Gewinn versteuern, da er innerhalb eines Jahres Bestände der Kryptowährung ein- und verkaufte. Dagegen half ihm auch nicht die Klage vor dem Finanzgericht. Dieses gab dem Finanzamt Recht und sah den Tatbestand eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts als erfüllt an. Eine Revision wurde nicht zugelassen.