Haushaltsnahe Dienstleistungen sind wörtlich zu verstehen
Die Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen können in der Steuererklärung abgesetzt werden und mindern innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 20 % der zu zahlenden Steuer. Der Bundesfinanzhof hat nun definiert, was genau als haushaltsnah gilt. In einer Werkstatt erledigte Arbeiten eines Schreiners oder Straßenreinigung werden demnach nicht berücksichtigt. Es muss ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zum Haushalt bestehen. Bei Winterdiensten auf Gehwegen jedoch gilt die Bedingung schon.