Hausverkauf nach Scheidung
Der Ehemann hatte das bis dahin mit Frau und Kind bewohnte Haus verlassen. Die Ehe wurde später geschieden. Seine Haushälfte verkaufte der Mann an die Exfrau. Da zwischen Kauf und Verkauf keine zehn Jahre lagen, war der Gewinn aus dem Verkauf steuerpflichtig, so eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Auch eine Steuerfreiheit wegen Selbstnutzung wurde nicht gewährt, weil der Mann vor dem Verkauf ausgezogen war.