Hinzuverdienstgrenze für Rentner ab 2023

Frührentner müssen von 2023 an keine Rentenkürzungen mehr befürchten, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aufbessern. Ab 01.01.2023 fällt die Grenze für den Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten weg. Außerdem hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten heraufgesetzt. Sie beträgt ca. 35.650 € bei teilweiser Erwerbsminderung und 17.820 € bei voller Erwerbsminderung.
Vom Wegfall der Grenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind sowohl Personen betroffen, die nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können als auch diejenigen, die pro Monat 0,3 % Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie nach 35 Versicherungsjahren und dem vollendeten 63. Lebensjahr früher Rente beziehen möchten. Die Möglichkeit, eine Teilrente zu beziehen, besteht weiterhin.
Steuerlich gilt zu beachten, dass die Rentenbezüge durch den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung noch nicht zu 100 % zu versteuern sind. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt bis 2040 jährlich bis auf 100 % an und hängt vom Renteneintritt ab (2023 = 83 %). Der steuerfreie Rentenbetrag wird daher durch das Jahr des Rentenbeginns beeinflusst.
Dem steht gegenüber, dass Altersrentner mit Arbeitseinkünften ggf. mehr Einkommensteuerbelastung tragen müssen. Da bei Rentenbezügen kein Lohnsteuerabzug erfolgt, können sich Einkommensteuernachzahlungen bzw. -vorauszahlungen ergeben.