Höherer Entlastungsbeitrag
für Alleinerziehende

Alleinerziehende profitieren in 2020 und 2021 von einem höheren Steuerfreibetrag: Statt 1.908 Euro beträgt dieser nun 4.008 Euro im Jahr. Den Freibetrag gibt es, wenn Sie mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das ein Kindergeldanspruch besteht, und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person besteht.

Bei Arbeitnehmern wird der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug über die Steuerklasse II berücksichtigt, sodass die Steuerzahler in der Regel automatisch von der Entlastung profitieren. Ist die steuerliche Entlastung spätestens auf der Lohnabrechnung für September nicht enthalten, sollte das zuständige Finanzamt um Überprüfung der Lohnsteuerabzugsmerkmale gebeten werden.

Alleinerziehende mit mehreren Kindern steht ein zusätzlicher Freibetrag von 240 Euro pro Kind zu.