Homeoffice – Desksharing reicht nicht für Steuerabzug

Unter bestimmten Bedingungen lassen sich die Ausgaben für einen Arbeitsplatz zu Hause von der Steuer absetzen. Allerdings wurden die Vorschriften dazu verschärft.

Nur bestimmte Berufsgruppen wie etwa freie Journalisten oder Künstler, bzw. wenn es den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit bildet können die vollen Kosten abgesetzt werden.

Es können bis zu 1250 € im Jahr abgesetzt werden, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Teilen Angestellte sich Arbeitsplätze im Büro, reicht das nicht für den Abzug – zumindest solange davon auszugehen ist, dass trotz des Desksharings bei Bedarf ein Platz nutzbar ist. Das Gegenteil muss hierbei belegt werden.