Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten

Wenn der Arbeitnehmer im Home-Office tätig ist, dann kommt ein Abzug der Entfernungspauschale an diesen Tagen nicht in Betracht.

Dies gilt aber nicht bei bestimmten Zeitfahrkarten (z.B. Jahrestickets). Hierfür können die Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie die insgesamt im Kalenderjahr ermittelte Entfernungspauschale übersteigen. Dies geht aus einem aktuellen Erlass des Finanzministeriums Thüringen hervor.