Hundefutter absetzen

Setzen Lehrer einen Hund zur „tiergestützten Pädagogik“ im Unterricht ein, dürfen sie die Kosten steuerlich absetzen. Zwar sei die Anschaffung eines Hundes privat mitveranlasst, in diesem Fall dürften die Kosten – etwa für Kauf, Futter oder Tierarzt – aber aufgeteilt werden. Maximal 50 % zählten beruflich, entschied der Bundesfinanzhof (VI R 15/19 und 52/18). Kosten einer Ausbildung als Therapiehund seien sogar komplett absetzbar, weil kein privates Motiv mitschwinge.