Israelreise keine Werbungskosten

Das Finanzamt versagte einer Lehrerin den Abzug von Kosten für eine Israelreise als Werbungskosten. Da sie während der Reise religiöse und historische Städte besucht hatte, wollte die Lehrerin die Kosten für ihren Religionsunterricht aufgewendet haben. Aber auch das Finanzgericht Münster folgte dem nicht und gab dem Finanzamt Recht. Da die Kosten von rund 1.700 € nicht konkret einem beruflichen und einem privaten Anteil der Reise zugeordnet werden können, bleiben diese im Ganzen nicht abzugsfähig.