IT-Geräte absetzbar

Privat angeschaffte IT-Geräte die so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden (mind. 90 %) können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

Bei einer geringeren beruflichen Nutzung sind die Kosten in berufliche und private Anteile aufzuteilen. Die Aufteilung ist ggf. dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen. Dafür sollte eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufgezeichnet werden. Wenn dies nicht möglich ist, geht die Rechtsprechung von jeweils einer hälftigen Nutzung aus, beruflich und privat. Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können diese im Jahr der Anschaffung voll geltend gemacht werden, ansonsten ist eine Nutzungsdauer von drei Jahren regelmäßig der Fall. Für Smartphones beträgt diese fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre. Wenn ein Zubehörteil defekt wird, dann können die Kosten dafür sofort abgezogen werden, anteilig des beruflichen Nutzungsanteils. Dasselbe gilt für Kosten für Verbrauchsmaterial, wie Toner, Tinte und Druckerpapier.