Kinderbonus für 2021
2020 gab es im Rahmen des „Corona Konjunkturpakets“ einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld bestand. 2021 soll es einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro geben. Alleinerziehende werden außerdem seit 2020 durch eine Anhebung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags unterstützt. Auch 2021 sollen Familien einen Kinderbonus erhalten: Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen. Das hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD am 3.2.2021 beschlossen.
Wer bekommt den Kinderbonus?
Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld existiert, wird der Bonus ausgezahlt. Jeder Elternteil oder Sorgeberechtigte, der das aktuelle Kindergeld bezieht, ist somit berechtigt. Dabei ist natürlich egal, ob es sich um Alleinerziehende oder Familien handelt.
Unterschiede für Geringverdiener und Gutverdiener
Positiv ist anzumerken, dass der Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen erhalten damit tatsächlich mehr Geld. Bei Haushalten mit einem hohen Einkommen wird erst mit der Einkommensteuererklärung geklärt, ob das Kindergeld inkl. Kinderbonus auf dem Konto bleibt oder der steuerliche Freibetrag (Kinderfreibetrag) herangezogen wird.
Wie die Auszahlung des Kinderbonus in 2021 aussehen wird, ist jedoch bis dato nicht bekannt. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Auszahlung ähnlich zum Jahr 2020 gestaltet wird.