Kurzarbeit und dazuverdienen!
Ein Zusatzverdienst zum Kurzarbeitergeld wird nicht mehr angerechnet, solange das normale Gehalt, ohne Kurzarbeit und die Nebenjobs, nicht überschritten wird.
Einkünfte aus Minijobs mit bis zu 450 Euro mtl. werden generell nicht angerechnet. Der Arbeitgeber kann die Annahme eines Nebenjobs verhindern, wenn die Arbeitskraft erheblich beeinträchtigt wird oder es sich um eine unerlaubte Konkurrenzfähigkeit handeln würde. Auch könnten noch Gesetz, Tarifverträge und der Arbeitsvertrag Einschränkungen ergeben. Die Nebenjobs müssen gemeldet werden, denn nur so kann der Arbeitgeber diese bei der Auszahlung von Kurzarbeitergeld berücksichtigen.