Kurzarbeit und Steuererklärung

Dieses Jahr müssen besonders viele Menschen eine Steuererklärung abgeben. Manche fragen sich, ob das Finanzamt die Pflicht überhaupt kontrolliert. Doch das klappt sogar automatisch.

Die Kurzarbeit 2020 sorgt jetzt für Mehrarbeit: Millionen Deutsche müssen erstmals eine Steuererklärung abgeben. Denn sobald sie mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen im Jahr erhalten haben – dazu zählt auch das Kurzarbeitergeld – greift die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dabei sollte niemand darauf hoffen, unbemerkt ohne Steuererklärung wegzukommen, denn die Wahrscheinlichkeit liegt quasi bei null, da Unternehmen die für ihre Angestellten abgeführte Lohnsteuer automatisch dem Finanzamt melden. Diese Meldungen enthielten bereits die steuerliche Identifikationsnummer, womit das Finanzamt automatisch Abweichungen erkennen würde, da die Software bei Kurzarbeit sofort anschlägt. Auch die Arbeitsagentur, welche detailliert über Kurzarbeit informiert wird, tausche Daten mit den Finanzämtern aus. So kann quasi niemand durchs Raster fallen.

Deswegen sollten Sie die Frist zur Abgabe Ihrer Steuer nicht verpassen, um unnötige Verspätungszinsen zu vermeiden.

Ein Tipp für Sie: Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2020 selbst abgeben, haben Sie eine Frist bis zum 02. August 2021. Hilft Ihnen bei der Erstellung und Abgabe einer unserer Beratungsstellenleiter, so verlängert sich die Frist bis zum Februar 2022.