Nach Weihnachtsreise droht Gehaltsverlust

Muss der Arbeitnehmer nach der Rückkehr in Quarantäne und kann nicht arbeiten, so hat er keinen Gehaltsanspruch. Auch ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz soll bei bewusster Inkaufnahme der Quarantäne künftig ausgeschlossen sein.
Was ist, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich an Covid-19 erkrankt ist?

War das Land bereits vor Einreise ein Risikogebiet, so könnte sogar der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit ausgeschlossen sein. Das droht, wenn der Arbeitnehmer die Erkrankung schuldhaft herbeigeführt hat. Dafür müsste er sich leichtfertig oder vorsätzlich Risiken ausgesetzt haben, die ein verständiger Mensch gemieden hätte. Ob das Gerichte so einstufen, ist unsicher – aber theoretisch durchaus denkbar.
Müssen Arbeitnehmer ihr Urlaubsziel offenlegen?
Normalerweise nicht. Wegen des erhöhten Infektionsrisikos ist dies bei Corona aber anders. Arbeitnehmer müssen wahrheitsgemäß Auskunft geben, damit der Arbeitgeber Schutzpflichten erfüllen kann.