Nachhilfeunterricht und Steuer
Durch Corona und das damit verbundene Homeschooling haben aktuell einige Schüler ein großes Defizit. Ohne Nachhilfe oder wenigstens Hausaufgabenbetreuung könnte so das neue Schuljahr für viele Kinder schwierig werden und die Gefahr bestehen, dass sie den Anschluss verlieren.
Viele Eltern fragen daher: Kann der Förderunterricht dann wenigstens in der Steuererklärung geltend gemacht werden, vielleicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Leider sind die Kosten in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Einzig nach einem beruflich bedingten Umzug kann sich Nachhilfeunterricht im Rahmen der Werbungskosten steuermindernd auswirken.