Die Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale für Einsteiger Für Pendler gibt es Geld vom Staat zurück. Oder wie war das? In jedem Fall lohnt sich die Pendlerpauschale für alle, die berufstätig sind.
Ein Pendler ist steuerrechtlich gesehen ein Arbeitnehmer, der von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz geht oder fährt. Egal wie weit die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist oder ob er die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad oder E-Bike, dem Mofa oder Motorrad, mit Bus oder Bahn, dem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel zurücklegt.
Pendler sind also Berufstätige, die nicht von zu Hause arbeiten. Die Fahrtkosten, die jedem Pendler für seinen Weg zur Arbeit entstehen, kann er steuerlich geltend machen. Ob der Arbeitnehmer dabei in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, spielt keine Rolle.
Auch längere, aber verkehrsgünstigere Wege sind absetzbar
Autobahn, Landstraße oder Stadtverkehr: Meistens führen mehrere Wege zur Arbeit. Die gute Nachricht: Berufstätige bekommen das Kilometergeld auch für einen Umweg, wenn dieser verkehrsgünstiger ist. Ob Sie dabei 20 Minuten Zeit sparen oder nur 10 Minuten, ist unerheblich.
So wird die Pendlerpauschale berechnet
Die meisten Berufstätigen müssen jeden Tag mehrere Kilometer zur Arbeit fahren. Zum Beispiel Fabian, der frischgebackene Mediendesigner: Er pendelt täglich mit seinem Auto 25 Kilometer zur Arbeit hin und 25 Kilometer wieder nach Hause zurück.
Für jeden Kilometer der einfachen Fahrtstrecke, also entweder der Hinfahrt oder der Rückfahrt, bekommt Fabian aktuell 30 Cent Steuervergünstigung vom Staat. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sieht Fabians Berechnung der Pendlerpauschale so aus:
220 Arbeitstage x 25 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale = 1.650 Euro
Wer sich nicht sicher ist, wie oft er in einem Jahr, abzüglich Urlaub, Krankheit, Dienstreise, Fortbildung oder Homeoffice, zur Arbeit gefahren ist, kann das mit unserem Arbeitstage-Rechner mit wenigen Klicks herausfinden.