Steueränderungen 2022

Wie jedes Jahr treten auch für 2022 wieder zahlreiche Steueränderungen in Kraft. Wir haben hier das wichtigste für Sie zusammengefasst:

Vor allem bei den Arbeitnehmer*innen verteilen sich die Änderungen für das Steuerjahr 2022 auf viele unterschiedliche Arten:
• Der Grundfreibetrag steigt von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Dieser Teil des Einkommens wird für jede*n Steuerpflichtige*n steuerfrei belassen. Der Unterhaltshöchstbetrag steigt in gleicher Weise und beträgt 2022 ebenfalls 9.984 Euro.
• Pflegeberufe sollen attraktiver gemacht werden, wie mit Steuerbefreiung von Zuschlägen und einer Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro.
• Arbeitnehmer im Homeoffice können auch 2022 für 120 Tage eine Pauschale in Höhe von 5 Euro ansetzen. Somit können Sie maximal 600 Euro bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
• Für Fernpendler, die einen weiteren Weg zur Arbeit zurücklegen, erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf dem Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte:
ab 1.1.2021 bis 31.12.2023 von 0,30 Euro/km auf 0,35 Euro/km,
ab 1.1.2024 bis 31.12.2026 von 0,35 Euro/km sogar auf 0,38 Euro/km.
• Der Ausbildungsfreibetrag wird von 924 auf 1.200 Euro erhöht.

Die Änderungen für Rentner*innen beziehen hauptsächlich auf das Thema der doppelten Rentenbesteuerung. Das BFH-Urteils zum Alterseinkünftegesetz soll umgesetzt und die doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermieden werden. Dafür soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits ab 2023 erfolgen. Nach dem bisherigen Stufenplan war dies erst ab 2025 vorgesehen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab dem Jahr 2060 bewirkt.