Steuerfahndung Airbnb
Immer häufiger kommt es in Großstädten wie München dazu, dass private Personen ihre Unterkunft über Airbnb vermieten. Seit dem letzten Jahr kam dies allerdings auch in den Augenmerk der Steuerfahndung. Kürzlich musste so Airbnb die Daten der Vermieter aus Hamburg an die Steuerfahndung übergeben. Die Ermittlungen werden voraussichtlich im Norden beginnen und sich bundesweit ausdehnen. Deswegen haben wir für Sie kurz zusammengefasst, auf was Sie steuerlich gesehen, bei der Vermietung beachten müssen:
Prinzipiell darf jeder über Airbnb sein Zimmer oder gar seine Wohnung vermieten. Nur müssen die Einnahmen später auch bei der Steuererklärung angegeben werden. Nur Einnahmen bis zu 520,- € im Jahr sind hierbei steuerfrei.
Sollten Sie bereits vor diesem Jahr Vermietungen im größeren Rahmen über Airbnb getätigt haben, sollten Sie sich Zweifelsfalle sogar eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht ziehen. Hierbei sind jedoch viele Faktoren zu bedenken. Hierbei stehen Ihnen unsere Beratungsstellenleiter gerne mit Rat zur Seite.*
*Wir beraten Sie auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Einnahmen jährlich bei Ledigen 18.000 Euro, bzw. bei verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht übersteigen.