Steuerklassenwahl 2021

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium sein Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dies betrifft Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind.
Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Kalenderjahr auch mehrfach möglich. Wenn nur ein Ehegatte den Wechsel der Steuerklassenkombination II/V in IV/IV beantragt, so ist dies möglich, dass somit beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden. Beim Faktorverfahren sollte daran gedacht werden, dass dies die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen oder die Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit beeinflussen kann. Auf der Internetseite des BMF steh neben dem Lohnsteuerrechner auch ein Rechner für das Faktorverfahren bereit (www.bmf-steuerrechner.de). Bei der Wahl des Faktorverfahrens als auch bei der Steuerklassenkombination II/V besteht für die Arbeitnehmer die Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.