Steuerklassenwechsel nach Trennung

Solange Ihre Ehe intakt gewesen ist, werden Sie Ihre Lohnsteuerklasse so gewählt haben, dass Ihr gemeinsames Netto möglichst hoch ist.Haben Sie beide die Steuerklasse IV, brauchen Sie jetzt nichts zu unternehmen. In diesem Fall zahlen Sie nämlich beide bereits Ihre „eigenen“ Steuern.

Haben Sie die Lohnsteuerklassenkombination III / V gewählt, zahlt der Partner mit der ungünstigen Steuerklasse V auf sein Einkommen allerdings sehr viel Steuern. Dafür zahlt der Partner mit der günstigen Steuerklasse III für sein Einkommen wesentlich weniger Steuern. Der Hintergrund: In der Steuerklasse III werden die Grundfreibeträge beider Eheleute berücksichtigt, sodass sich in der Lohnsteuerklasse V gar kein Grundfreibetrag auswirkt. Angesichts einer Trennung wird der Partner mit der Steuerklasse V wollen, in die für ihn günstigere Steuerklasse IV zu wechseln. Daher ist wichtig, auch wenn Ihre Ehe gerade in die Brüche geht, dass Sie sich in steuerlichen Angelegenheiten weiterhin einig sind. Das kann sich für beide Partner auszahlen und Sie müssen weniger Geld zu Rechtsanwälten und Steuerberatern tragen. Denn ein Wechsel der Steuerklasse während des Jahres ist nur auf gemeinsamen Antrag beider Ehepartner möglich.

Als geringer verdienender Ehepartner sollten Sie in die Steuerklasse IV wechseln, damit Sie am Ende nicht draufzahlen. Zwar können Sie sich die zu viel gezahlten Steuern durch eine Einzelveranlagung zurückholen. Aber:

  • zum einen haben Sie dann nur Anspruch auf die Lohnsteuer, die Sie nach der Trennung gezahlt haben, und
  • zum anderen nehmen Sie sich und Ihrem Partner mit einer Einzelveranlagung die Möglichkeit, von der Zusammenveranlagung und dem günstigen Splittingtarif zu profitieren. Dann zahlen Sie letztlich beide drauf.

    Als höher verdienender Ehepartner haben Sie natürlich ein Interesse daran, weiterhin in der günstigen Steuerklasse III zu bleiben. Wenn Sie sich allerdings weigern, dem Wechsel zu IV / IV zuzustimmen, drängen Sie Ihren Partner vielleicht in die Einzelveranlagung mit all ihren negativen Folgen.