Stolperfalle für Ehepaare

Ehepaare mit gemeinsamer Steuererklärung sollten bei einem Einspruch oder einer Klage gegen Ihren Steuerbescheid immer gemeinsam auftreten.

Das Finanzgericht Köln erklärte die Klage nur eines Ehepartners für unzulässig, obwohl es nur um seine Einkünfte ging. Selbst wenn der Ehepartner Recht bekäme, bliebe die alte Steuerschuld gegenüber dem anderen Ehepartner bestehen.
Der Bundesfinanzhof könnte noch anders entscheiden.