Überwachung im Homeoffice vom Chef

Arbeitsrecht: In Zeiten von Corona und Homeoffice kommt gerne die Frage auf, wie viel die Mitarbeiter im Homeoffice tatsächlich arbeiten? Aber darf dies vom Arbeitgeber auch überwacht werden? Nein, Vorgesetzte dürfen sich während der Arbeitszeit zwar über den Stand der Arbeit erkundigen, eine genaue Überwachung, wie zum Beispiel über einen Privatdetektiv, oder sogar Bildschirmüberwachung, ist nur beim Verdacht auf eine Straftat zulässig.
Welche Straftaten zählen hier?
Zum Beispiel beim Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, oder aber auch beim Verrat von Geschäftsgeheimnissen.
Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitszeitbetrug allerdings bereits bei wenigen Minuten beginnt.
Wobei zu bedenken ist, dass im Homeoffice andere Maßstäbe angelegt werden müssen, wenn Arbeitnehmer in der Einteilung ihrer Arbeitszeiten flexibel sind. (Gleitzeit). In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die dokumentierte Arbeitszeit der Wirklichkeit entspricht.
Bei der Überprüfung sind den Privatdetektiven aber auch Grenzen gesetzt. So sind zum Beispiel Peilsender am Auto, oder aber natürlich auch das Eindringen in die Wohnung nicht gestattet und sind vor Gericht nicht nur nicht verwertbar, sondern sind sogar strafbar.