Umsatzsteuervordrucke

Für das Kalenderjahr 2022 hat das BMF die Muster für die Vordrucke der Umsatzsteuererklärungen und -Voranmeldungen veröffentlicht.

Neuigkeiten ergeben sich neben der Anpassung an den Druck bzw. der redaktionellen Bearbeitung durch eine Erfassung des Gesamtumsatzes ab 2022 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Durchschnittssätzen. Der Gesamtumsatz ist dabei zu ermitteln nach § 19 Abs. 3 UStG wie für Kleinunternehmer und darf 600.000 Euro nicht überschreiten.