Umzugskosten wegen Homeoffice
Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 23. Februar 2023 (Az. 5 K 190/22) entschieden, dass Umzugskosten auch dann beruflich veranlasst sein können, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Fahrzeitersparnis eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel erfolgt. In dem Urteilsfall haben beide Ehegatten während und auch nach der Corona-Pandemie im Homeoffice gearbeitet. Da entsprechende Räume in der bisherigen Wohnung nicht zur Verfügung standen, haben die Kläger gezielt eine neue Wohnung mit zwei zusätzlichen Arbeitszimmern gesucht. Die Richter waren der Überzeugung, dass Grund für den Umzug die in der neuen Wohnung vorhandenen Arbeitszimmer waren. Hiernach sei der Umzug beruflich veranlasst gewesen und ein Werbungskostenabzug möglich. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 3/23 anhängig.