Umzugskosten wegen Homeoffice

Ein Ehepaar sollte während der Coronapandemie im Homeoffice arbeiten, jedoch war die Wohnung der beiden dafür zu klein.

Es erfolgte ein Umzug in eine größere Wohnung. Hierfür wollte das Paar die Umzugskosten steuerliche geltend machen. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt, weil sich der Arbeitsweg nicht verkürzte. Das Finanzgericht Hamburg gab jedoch der Klage der Steuerpflichtigen statt. Wenn ein Umzug die Arbeit im Homeoffice erleichtert, seien auch die Kosten dafür abzugsfähig. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.