Unterhaltsaufwendungen Ausland als agB
Das BMF hat ein Schreiben zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 6.4.2022).
Das Schreiben enthält Ausführungen zu folgenden Punkten:
Unterhaltsempfänger
Feststellungslast / Beweisgrundsätze / Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorge des Steuerpflichtigen
Allgemeiner Grundsatz zur Nachweiserbringung
Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit / Unterhaltserklärung
Aufteilung einheitlicher Unterhaltsleistungen auf mehrere Personen
Unterstützung durch mehrere Personen
Zeitanteilige Ermäßigung des Höchstbetrags
Anrechnung eigener Bezüge der unterhaltenen Personen
Abzugsbeschränkungen
Anwendungsregelung
Die vorstehenden Grundsätze gelten für alle offenen Fälle und ersetzen das BMF, Schreiben v. 7.6.2010.