Unterhaltstabelle ab 2022

Aufgrund des gestiegenen gesetzlichen Mindestunterhalts hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Unterhaltstabelle zum 01.01.2022 angepasst und die monatlichen Bedarfssätze für den Kindesunterhalt erhöht. Der Mindestunterhalt beträgt ab 2022:
– für Kinder unter sechs Jahren 396 Euro (vorher 393 Euro)
– für Kinder ab sechs bis unter 12 Jahren 455 Euro (vorher 451 Euro)
– für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren 533 Euro (vorher 528 Euro)
– für Kinder ab 18 Jahren im elterlichen Haushalt 569 Euro (vorher 564 Euro)
Mindestunterhalt zahlen Elternteile mit einem Nettoeinkommen bis zu 1.900 Euro. Für Mütter oder Väter mit einem höheren Einkommen, ergeben sich höhere Unterhaltssätze. Bis 11.000 Euro steigt der Mindestbedarf laut Düsseldorfer Tabelle. Über 11.000 Euro Einkommen erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls.
Um den tatsächlichen Betrag zu erhalten, darf das halbe Kindergeld abgezogen werden. Außerdem ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.