Unwetterschäden und Steuerabzug
Mit Beschluss vom 29.08.2023 wurden finanzielle Hilfen und steuerliche Erleichterungen für die vom Unwetter am 26. und 27.08.2023 betroffenen Bürger in Bayern beschlossen.
Wer einen Sturm-, Hagel- oder Starkregenschaden zu beklagen hat, kann neben finanzieller Unterstützung auch Steuerstundungen, einen Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen und eine Minderung von Steuervorauszahlungen erhalten. Auch Sonderabschreibungen können in Anspruch genommen werden. Betroffene sollen unbürokratisch Auskunft über ihr Finanzamt erhalten.
Sind die Aufwendungen nicht schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben zu berücksichtigen, kommt auch ein Ansatz als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der zumutbaren Belastungsgrenze in Frage. Die Aufwendungen müssen für angemessenen und notwendigen Ersatz sein. Darunter kann auch Hausrat und Kleidung fallen. Zumutbare Versicherungsmöglichkeiten sind zu beachten. Bei Grundstücksschäden sollte auch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und ggf. die einer energetischen Sanierung bedacht werden.