Verbilligte Vermietung an Angehörige

Das Jahr 2021 bringt eine erfreuliche Änderung für Vermieter, die auf regelmäßige aber durchaus zulässige Mieterhöhungen verzichten.

Das Jahr 2021 bringt eine erfreuliche Änderung für Vermieter, die auf regelmäßige aber durchaus zulässige Mieterhöhungen verzichten. Vermieter durften Kosten der Vermietung bislang nur voll absetzen, wenn sie mindestens 66% der ortsüblichen Miete verlangt haben. Vor allem bei Angehörigen als Mieter waren Finanzämter streng. Die Schwelle wurde nun auf 50% reduziert. Allerdings ist zwischen 50 und 66% eine sogenannte Totalüberschussprognose nötig: Vermieter müssen vorrechnen, dass sie unter dem Strich ins Plus kommen. Ansonsten zählen Kosten nur anteilig; bei 55% der üblichen Miete dann ebenfalls zu 55%.